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Corporate Design
Corporate Identity
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Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von uns geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) gehören grundsätzlich uns. Wir können über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne unser Einverständnis nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken – insbesondere an der Gestaltung oder an Details – vorzunehmen.

Nutzungsumfang
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch uns geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages. Insbesondere dürfen von uns geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber/der Auftraggeberin ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nicht anders vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung der von uns geschaffenen Werke. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin unsere Erlaubnis einzuholen und entsprechend zu entschädigen.

Herausgabe von Original Druckvorlagen
Die Original-Druckvorlagen gehören grundsätzlich uns und werden der Kundin, dem Kunden nur zur Verfügung gestellt, um deren Nutzung zu ermöglichen. Die Original-Druckvorlagen sind uns zurückzugeben, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind.

Ergänzungshonorare
Eine allfällige Zweit- oder Mehrnutzung ist nach folgenden Regeln gesondert abzugelten: a 25% des Honorars für jeden zusätzlichen Einsatz im Rahmen des ursprünglichen Auftrages. b 50% des Honorars für jedes susätzliche Produkt bzw. jede zusätzliche Dienstleistung. c 50% des Honorars für jeden zusätzlichen Einzelmarkt. d 100% des Honorars für den europäischen Markt. e 150% des Honorars für den internationalen Markt, inkl. Europa. Berechtigt für die Ergänzungshonorare sind die Phasen 2 und 3 des Honorarsystems. Die Abgeltung der Nutzungsrechte gemäss lit. a. bis e. ist einmalig und mit der ersten Verwendung geschuldet.

Zahlungsbestimmungen
Nach Beendigung der jeweiligen Arbeitsphase stellen wir Rechnung, welche innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung haben wir Anspruch auf angemessene Akontozahlungen. (Auszug aus den Geschäftsbedingungen der Swiss Graphic Designers)

Stundensätze
Ausführende Arbeit: Fr. 135.– Entwerferische Arbeit: Fr. 160.– Strategische Arbeit: Fr. 185.– CI-Arbeit: Fr. 210.– Die erste Besprechung ist kostenfrei.